Original von Denne Ziang Belai
Hätte ich fast ganz übersehen ...
Wenn wir es uns einfach machen wollten, dann würden wir einfach "und bei Gebietsteilungen nach § 17 (1)" einsetzen.
Das Problem daran wäre allerdings, dass wir dann gleichzeitig § 17 ändern müssten, da sich dessen Abs. 4 auf alle drei vorherigen bezieht.
Nun tendierst du zu etwas? Oder anders: gesagt deine Ideen einmal in konkreter Form, gleich das ersetzen wies mir ich vorgestellt habe, und man könnte dann mal schauen wie es mit dem Abstimmen aussieht.