Regelwerksänderungen

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  • Ich will demgegenüber nur einmal den entsprechenden Passus der AIC-Grundordnung zitieren, woraus man sicherlich Anleihen nehmen kann, sofern gewünscht.

    Abschnitt III - Die Aufnahmekommission

    §14) Die Aufnahmekommission besteht aus dem Direktorium der AIC sowie zwei Delegierten der Mitgliedsstaaten; ihre Aufgabe ist es, die Qualität von Staaten, die einen Antrag auf Eintragung stellen, zu prüfen.

    §15) Die beiden Mitglieder der Aufnahmekommission, die nicht dem Direktorium entstammen, werden im Rotationsverfahren bei jedem Antrage neu eingesetzt, wobei jeder Mitgliedsstaat einmal zum Zuge kommen muß.

    §16) Die Reihenfolge der Rotationsmitglieder wird durch eine Liste festgelegt, auf der alle Mitgliedsstaaten der AIC absteigend nach der Dauer ihrer Mitgliedschaft verzeichnet sind. Neumitglieder werden dieser Liste hinten angestellt, können allerdings frühestens nach zwei Monaten einen Delegierten in die Aufnahmekommission entsenden. Kamen alle Mitgliedsstaaten einmal zum Zuge, beginnt die Liste von vorn.

    §17) Bei Staaten, die gleich lange Mitglied der AIC sind, wird die Position in der Liste alphabetisch, anhand des Anfangsbuchstabens des Staates, festgelegt.

    §18) Jedes Mitglied der Aufnahmekommission bewertet einen antragstellenden Staat auf Grundlage eines vordefinierten Bewertungsbogens; ist das arithmetische Mittel aller Bewertungsergebnisse gleich oder größer als 23 Punkte, so kann der bewertete Staat auf der Karte eingetragen werden.

    §19) Auf Antrag von zwei oder mehr Mitgliedern der Aufnahmekommission kann die Bewertung durch die Aufnahmekommission angefochten werden. In diesem Falle erfolgt eine erneute, bindende Bewertung durch das Tribunal Constitutionel.

    §20) Die Vollversammlung entscheidet über die Geschäftsordnung der Aufnahmekommission.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Nunja wollen wir gleich anstatt des Kuratoriums für die relevanten Dinge die Aufnahmekommission einsetzen, und nur den Rest auf VV und Direktorium verteilen, oder so wie bisher vorgeschlagen?

    Ich kann mit der Aufnahmekomission alá AIC gut leben, und muss zugeben, dass ich das schlicht nicht gefunden habe.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Also ich wäre eher dafür, dass sich die Aufnahmekommission "nur" um feste Eintragungen und vielleicht einige wenige andere Dinge, z.B. Gebietsteilungen, kümmert, und der Rest an Direktorium und/oder Vollversammlung wandert.

    Im Übrigen:

    § 17. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet. (4) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Direktorium mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle einer Pattsituation entscheidet das Direktorium per Mehrheitsbeschluss.


    Der unterstrichene Satz müsste natürlich noch gestrichen werden.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Ich verstehe nicht, wie man nicht erkennen kann, dass eine Bürokratie mit weniger Organen weniger Aufwand darstellt als eine mit wesentlich mehr. Ich verstehe im Übrigen auch nicht, wie man Anträge absichtlich verzögern kann, obwohl jeder normale Mensch sofort sieht, welches Gebiet dort gemeint ist.
  • Eine gute Frage, die hier aber so nicht gestellt wurde. Statt dessen wurde postuliert, dass es sich um eine Verbesserung der derzeitigen Situation handeln soll. Dies kann ich aber nicht wirklich erkennen, zumindest konnte mir das bislang keiner erklären, bis auf die Antworten mit den gewohnten Sticheleien nach dem Motto: "Was guggst du? Bist du krass doof oder was?"

    Ich bin sicher kein Freund von Bürokratie, schon gar nicht derer von CartA oder OIK. Wenn aber das eine kompliziert-umständliche Konstrukt durch ein anderes kompliziert-umständliche Konstrukt ersetzt werden soll, erschließt sich der Sinn der angestoßenen Diskussion für mich zunächst nicht.
    Jan Stoertebecker
    Vertreter der Republik Freiland

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jan Stoertebecker ()

  • Das Problem trifft doch auf alle Einrichtungen zu.

    Bürokratieabbau würde in unserem Fall doch heißen, Regeln abzubauen, bzw. so zu vereinfachen, dass sie einen Abbau von Bürokratie darstellen. Insofern ist der von Herrn Mehregaan zuletzt gemachte Änderungsvorschlag annehmbar.

    Ich würde das AIC-Regelwerk wenn, dann ganz übernehmen aber höchst ungerne nur einzelne Abschnitte, weil ich glaube, dass die Stärke des Regelwerks in seiner Gesamtheit besteht. Auch sehe ich nicht die Notwendigkeit, das Kind mit dem Bade auszuschütten, also das Kuratorium gleich ganz abzuschaffen.
    Jan Stoertebecker
    Vertreter der Republik Freiland

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  • Original von Denne Ziang Belai
    Also ich wäre eher dafür, dass sich die Aufnahmekommission "nur" um feste Eintragungen und vielleicht einige wenige andere Dinge, z.B. Gebietsteilungen, kümmert, und der Rest an Direktorium und/oder Vollversammlung wandert.

    Im Übrigen:

    § 17. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet. (4) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Direktorium mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle einer Pattsituation entscheidet das Direktorium per Mehrheitsbeschluss.


    Der unterstrichene Satz müsste natürlich noch gestrichen werden.


    Könntest du das so ändern wie du es dir vorstellst?


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Original von Jan Stoertebecker
    Eine gute Frage, die hier aber so nicht gestellt wurde. Statt dessen wurde postuliert, dass es sich um eine Verbesserung der derzeitigen Situation handeln soll.


    Die Abschaffung des Kuratoriums erachte ich als eine solche Verbesserung.


    Dies kann ich aber nicht wirklich erkennen, zumindest konnte mir das bislang keiner erklären, bis auf die Antworten mit den gewohnten Sticheleien nach dem Motto: "Was guggst du? Bist du krass doof oder was?"


    Wo siehst du Sticheleien dieser Art?


    Ich bin sicher kein Freund von Bürokratie, schon gar nicht derer von CartA oder OIK. Wenn aber das eine kompliziert-umständliche Konstrukt durch ein anderes kompliziert-umständliche Konstrukt ersetzt werden soll, erschließt sich der Sinn der angestoßenen Diskussion für mich zunächst nicht.


    Die OIK ist m.E. das Minimum der Bürokratie. Und ich verstehe nicht warum du die Abschaffung des Kuratoriums nicht für eine Entkomplizierung hältst.

    Eine vollkommene Übernahme des AIC-Regelwerks halte ich nicht für sinnig, da eine Regelwerksänderung nicht nur die Zustimmung des Kuratoriums braucht, sondern auch die der VV, und die sehe ich bei einer vollen Übernahme des AIC-Regelwerks nicht gegeben.

    Außerdem widersprechen sich dein Vorschlag das AIC-Regelwerk zu übernehmen und das Kuratorium nicht abzuschaffen, die Einführung des AIC-Regelwerks bedingt die Abschaffung des Kuratoriums.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mehregaan ()

  • Original von Mehregaan
    [...] Außerdem widersprechen sich dein Vorschlag das AIC-Regelwerk zu übernehmen und das Kuratorium nicht abzuschaffen, die Einführung des AIC-Regelwerks bedingt die Abschaffung des Kuratoriums.


    Das ist mir klar. Damit könnte ich aber leben, da die Vorteile des AIC-Regelwerks in seiner Gesamtheit überwiegen.

    Ich habe auch nicht vorgeschlagen, das AIC-Regelwerk zu übernehmen, nur zur Klarstellung.

    Im übrigen habe ich dem zuletzt gemachten Vorschlag zugestimmt, der da lautete:


    (1) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Delegierten eine Stimme abgegeben hat.
    (2) Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des des Direktoriums gemäß § 7 und des Schiedsgerichts gemäß § 9.
    (3) Die Vollversammlung entscheidet gemäß § 22 über Änderungen dieses Dokuments.
    (4) Die Aufnahmekommission bestehend aus dem Direktorium und 2 wechselnden durch alphabetische Reihenfolge bestimmte Mitglieder der Vollversammlung, welche nicht Vetoländer sein dürfen, entscheidet bei Anträgen auf Eintragung nach § 15 oder Gebietsmodifikationen nach § 16 anhand eines von der Vollversammlung festgelegten Bewertungsbogens.
    (5) Die Vollversammlung tagt öffentlich.


    ... wobei mir der Begriff "Aufnahmekommission" nicht gefällt, hier kann es gern beim Begriff des "Kuratoriums" bleiben.

    Es könnte also heißen:


    (1) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Delegierten eine Stimme abgegeben hat.
    (2) Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des des Direktoriums gemäß § 7 und des Schiedsgerichts gemäß § 9.
    (3) Die Vollversammlung entscheidet gemäß § 22 über Änderungen dieses Dokuments.
    (4) Das Kuratorium, bestehend aus dem Direktorium und 2 wechselnden durch alphabetische Reihenfolge bestimmte Mitglieder der Vollversammlung, welche nicht Vetoländer sein dürfen, entscheidet bei Anträgen auf Eintragung nach § 15 oder Gebietsmodifikationen nach § 16 anhand eines von der Vollversammlung festgelegten Bewertungsbogens.
    (5) Die Vollversammlung tagt öffentlich.
    Jan Stoertebecker
    Vertreter der Republik Freiland
  • Original von Denne Ziang Belai
    Original von Mehregaan

    Könntest du das so ändern wie du es dir vorstellst?


    Steht doch da: einfach den unterstrichenen Satz streichen. ;)

    Findet seinen Grund darin, dass sich ansonsten die beiden Sätze überschneiden - man lese sie sich nur noch einmal durch.



    Ich meinte hauptsächlich das:

    Also ich wäre eher dafür, dass sich die Aufnahmekommission "nur" um feste Eintragungen und vielleicht einige wenige andere Dinge, z.B. Gebietsteilungen, kümmert, und der Rest an Direktorium und/oder Vollversammlung wandert.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.