Ich will demgegenüber nur einmal den entsprechenden Passus der AIC-Grundordnung zitieren, woraus man sicherlich Anleihen nehmen kann, sofern gewünscht.
Abschnitt III - Die Aufnahmekommission
§14) Die Aufnahmekommission besteht aus dem Direktorium der AIC sowie zwei Delegierten der Mitgliedsstaaten; ihre Aufgabe ist es, die Qualität von Staaten, die einen Antrag auf Eintragung stellen, zu prüfen.
§15) Die beiden Mitglieder der Aufnahmekommission, die nicht dem Direktorium entstammen, werden im Rotationsverfahren bei jedem Antrage neu eingesetzt, wobei jeder Mitgliedsstaat einmal zum Zuge kommen muß.
§16) Die Reihenfolge der Rotationsmitglieder wird durch eine Liste festgelegt, auf der alle Mitgliedsstaaten der AIC absteigend nach der Dauer ihrer Mitgliedschaft verzeichnet sind. Neumitglieder werden dieser Liste hinten angestellt, können allerdings frühestens nach zwei Monaten einen Delegierten in die Aufnahmekommission entsenden. Kamen alle Mitgliedsstaaten einmal zum Zuge, beginnt die Liste von vorn.
§17) Bei Staaten, die gleich lange Mitglied der AIC sind, wird die Position in der Liste alphabetisch, anhand des Anfangsbuchstabens des Staates, festgelegt.
§18) Jedes Mitglied der Aufnahmekommission bewertet einen antragstellenden Staat auf Grundlage eines vordefinierten Bewertungsbogens; ist das arithmetische Mittel aller Bewertungsergebnisse gleich oder größer als 23 Punkte, so kann der bewertete Staat auf der Karte eingetragen werden.
§19) Auf Antrag von zwei oder mehr Mitgliedern der Aufnahmekommission kann die Bewertung durch die Aufnahmekommission angefochten werden. In diesem Falle erfolgt eine erneute, bindende Bewertung durch das Tribunal Constitutionel.
§20) Die Vollversammlung entscheidet über die Geschäftsordnung der Aufnahmekommission.
Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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