Antrag: Regelwerkergänzung: §16

  • Antrag: Regelwerkergänzung: §16

    Ich beantrage die Grundordnung um folgendes zu ergänzen:


    (3) Bei einer Gebietserweiterung die das bereits bestehende Gebiet um mehr als 15% erweitert müssen für das zu erweiternde Gebiet folgende Punkte erfüllt werden:
    1. Interne, kontinuierliche Aktivität von mindestens 60 Tagen im eigenen Forum.
    2. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums.
    3. Die Erfüllung der von der Aufnahmekommission festgelegten Mindestpunkte des Bewertungsantrages.
    (4) Im Falle von (3) gilt folgendes: Die Ausnahmekommission entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob alle Bedingungen als erfüllt angesehen werden.


    Zwei Dinge, bei denen ich hier sehr unschlüssig/ unsicher bin. Erstens ob eine Prozentregelung sinnvoll ist, bei einem Zwergstaat könnte diese Regelung ja schon bei einer Vergrößerung um einen Pixel greifen, während bei einem Riesenreich vlt. ein halber Kontinent belegt werden könnte ohne, dass diese Regelung greift. Ich halte hier eine Pixellösung für geeigneter, als "bei so und soviel Pixel greift diese Regelung."

    Weiters würde ich es für sinnvoll halten, dass man das auch rückwirkend greifbar machen sollte, so würde z.B. die Erweiterung Targas um Kijanibonde vlt. noch einmal näher unter die Lupe genommen werden.

    Ich hoffe ich habe mein Anliegen verständlich rübergebracht.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Nun ja, nun ja ... Gerade bin ich noch nicht überzeugt. Ich sehe da zu viele kritische Punkte.

    1. Auf die Frage, ob Pixel oder Prozent finde ich derzeit auch keine Antwort.
    2. Egal wie: die Regel ist umgehbar. Ein krummes Beispiel mit der 15-Prozent-Regel: Wenn ein Staat eine Flächenerweiterung um rund 15 % anpeilt, könnte er genauso gut auf ein paar Pixel verzeichten, um unter dem Satz zu liegen und somit die Erweiterung einfacher eintragen zu lassen, ohne dass sich groß etwas verändern würde.
    3. Man müsste einen separaten Bewertungsbogen einführen, da es nicht darum gehen kann, den gesamten Staat noch einmals zu bewerten.
    4. Von rückwirkender Gültigkeit halte ich generell nichts.

    Natürlich verstehe ich die Intention des Antrages und kann sie nachvollziehen. Eine Lösung wäre - wie bei der AIC - alle Gebietserweiterungen gem. § 16 einer Bewertung zu unterwerfen, wobei man festlegen müsste/könnte, welche Bereiche des Bogens in einem solchen Fall ausschlaggebend wären.

    Generell sollte aber bereits jetzt das Direktorium verstärkt darauf achten, ob die Gebiete hinreichend ausgestaltet sind, wie von der Grundordnung als Eintragungsbedingung gefordert.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Original von Denne Ziang Belai
    1. Auf die Frage, ob Pixel oder Prozent finde ich derzeit auch keine Antwort.


    Ich mittlerweile schon, Pixel ist auf jeden Fall fairer, da es die bisherige Fläche eines Staates unberücksichtigt lässt und somit keinen "bevorzugt" oder "benachteiligt".


    2. Egal wie: die Regel ist umgehbar. Ein krummes Beispiel mit der 15-Prozent-Regel: Wenn ein Staat eine Flächenerweiterung um rund 15 % anpeilt, könnte er genauso gut auf ein paar Pixel verzeichten, um unter dem Satz zu liegen und somit die Erweiterung einfacher eintragen zu lassen, ohne dass sich groß etwas verändern würde.


    Nun das mag wohl sein, aber ich denke/hoffe, da doch etwas auf die Mitglieder. Ansonsten könnte man das auf Antrag bei einer Erweiterung auch verlangen.


    3. Man müsste einen separaten Bewertungsbogen einführen, da es nicht darum gehen kann, den gesamten Staat noch einmals zu bewerten.


    Ja würde ich durchaus für sinnvoll halten, man kann ja auch einfach den bestehenden hernehmen und so schustern, dass einer für Erweiterungen passender daraus wird.


    4. Von rückwirkender Gültigkeit halte ich generell nichts.


    Muss nicht, nur ich will nicht mit zweierlei Maß messen von wegen "haha ich hab meine Erweiterung durch, und jetzt mach eine Regelung die Erweiterungen erschwert." War eine Sache von Gerechtigkeitsgefühl.


    Natürlich verstehe ich die Intention des Antrages und kann sie nachvollziehen. Eine Lösung wäre - wie bei der AIC - alle Gebietserweiterungen gem. § 16 einer Bewertung zu unterwerfen, wobei man festlegen müsste/könnte, welche Bereiche des Bogens in einem solchen Fall ausschlaggebend wären.


    Durchaus guter Vorschlag.


    Generell sollte aber bereits jetzt das Direktorium verstärkt darauf achten, ob die Gebiete hinreichend ausgestaltet sind, wie von der Grundordnung als Eintragungsbedingung gefordert.


    Das sowieso.

    Alternativ könnte ich mir vorstellen, diese Regelung nur für sog. getrenntes Staatsgebiet einzuführen. (Siehe die Regelwerksänderung die ich ebenfalls eingebracht habe.)


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Worauf zielt denn die Regelung überhaupt ab, und wieso können die Regelungen nicht generell gelten, sondern erst ab einer bestimmten Grenze?

    Keine Vetos ist sowieso schon gefordert. Und beim Bewertungsbogen frage ich mich, ob eine MN allein durch die Ergänzung von Gebiet realistischerweise Bewertungspunkte verlieren kann - sie hat ja die erforderliche Punktzahl schon einmal erhalten.

    Die Aktivität erneut zu prüfen, ist möglicherweise sinnvoll, aber komplett inaktive Staaten werden ohnehin gelöscht. Kontinuierliche interne Aktivität ist aber etwas mehr verstehen, insofern ist dieser Punkt zumindest keine Wiederholung einer Selbstverständlichkeit. Ob er sinnvoll ist, hängt davon ab, was man erreichen möchte.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Original von Patrick Botherfield
    Worauf zielt denn die Regelung überhaupt ab, und wieso können die Regelungen nicht generell gelten, sondern erst ab einer bestimmten Grenze?


    Von mir aus auch bei jeder Erweiterung, kontrollieren ob das Gebiet richtig in die Sim einfließt.


    Keine Vetos ist sowieso schon gefordert. Und beim Bewertungsbogen frage ich mich, ob eine MN allein durch die Ergänzung von Gebiet realistischerweise Bewertungspunkte verlieren kann - sie hat ja die erforderliche Punktzahl schon einmal erhalten.


    Gemeint ist das Gebiet seperat zu beurteilen, mit weniger hohen Anforderungen u.U. statt eigene Homepage eventuell Informationen auf der bestehenden HP, etc., etc.


    Ob er sinnvoll ist, hängt davon ab, was man erreichen möchte.


    Erreichen will ich, dass Erweiterungen auch mehr oder weniger objektiven Maßsstäben genügen müssen.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Naja, das geht davon aus, dass es sich bei einer Gebietserweiterung immer um eine zusätzliche Provinz oder ähnliches handelt.

    Und selbst wenn das der Fall ist, stellt das an neu dazugekommen Gebiete höhere Voraussetzungen als an alte. Manche Punkte kann eine Region überhaupt nicht erfüllen, z.B. außenpolitische Aktivität. In anderen Punkten legt man Maßstäbe an, die bei einer Neueintragung für eine komplette MN angelegt werden. Insofern müsste man, wenn man das wollte, wahrscheinlich schon einen komplett neuen Kriterienkatalog aufstellen.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Original von Patrick Botherfield
    Naja, das geht davon aus, dass es sich bei einer Gebietserweiterung immer um eine zusätzliche Provinz oder ähnliches handelt.


    Deswegen soll die Regelung ab einer gewissen Größe der Erweiterung greifen, alternativ könnte man es für "Nicht-Kernland" geltend machen.

    Insofern müsste man, wenn man das wollte, wahrscheinlich schon einen komplett neuen Kriterienkatalog aufstellen.


    Da hast du recht.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Original von Patrick Botherfield
    "Nicht Kernland = alles, was nicht direkt mit bisherigen Gebiet zusammenhängt" wäre eine relativ einfache Definition. Ich weiß aber nicht, ob sie hundertprozentig trifft, was beabsichtigt ist.


    Trifft's bisher am besten m.E.n.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.