Antrag: Harmonisierung der GO II

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Antrag: Harmonisierung der GO II

      Ja, was soll ich sagen ... Eigentlich der vorest letzte GO-Änderungsantrag von mir, aber gleichzeitig wahrscheinlich der komplizierteste, da er alles Weitere enthält: Harmonisierungen, Regelungen, die bei der CartA gewohnheitsrechtlich anerkannt sind, aber nicht in der GO auftauchen usw.
      Kleine Anmerkung: Streichungen werden hier durch eckige Klammern gekennzeichnet.

      PS und ganz wichtig: Im hiesigen Antrag sind die beantragten Änderungen der Mehrheitsvorschriften nicht aufgeführt, haben aber auf den entsprechenden Antrag keine Auswirkungen. Also nicht, dass wenn die Mehrheitsvorschriften-Änderung angenommen werden sollte, sie hier aber noch nicht aufgeführt ist, dass sie dann rückgängig gemacht wird.

      § 2. Zusammensetzung.
      (1) Ein Staat ist Mitglied der CartA, solange er auf ihrer Karte eingetragen ist.
      (2) Jeder Mitgliedsstaat der CartA entsendet einen Delegierten in die Vollversammlung; Mitgliedsstaaten, welche über ein gemeinsames Forum verfügen (Forenverbund), entsenden einen gemeinsamen Delegierten. Ausschließlich der jeweilige Delegierte vertritt die Interessen eines durch ihn vertretenen Mitgliedsstaates bei der CartA.
      (3) Keine reale Person darf gleichzeitig mehr als einmal als Delegierter in die Vollversammlung entsendet werden.
      (4) Ein Wechsel des Delegierten ist jederzeit möglich, allerdings nicht während laufender, geheimer Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung.
      (5) Nach Meldung bei der CartA wird der Delgierte durch den Direktor bestätigt und ihm seine Rechte übertragen. Die Bestätigung kann verweigert werden, wenn das Direktorium mit der relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen feststellt, dass mit der Entsendung gegen die in (2) und (3) niedergelegten Regelungen verstoßen wird.
      (6) Nur die Delegierten sind berechtigt, durch Stimmabgabe an Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung teilzunehmen.
      (7) Rederecht sowie, sofern nicht ausdrücklich durch diese Grundordnung anders bestimmt, Antragsrecht innerhalb der Vollversammlung genießen die Delegierten und die Mitglieder des Direktoriums.


      (Noch eine Anmerkung: Theoretisch könnte man die eingefügten Absätze auch bei § 3 - vor allem, wenn die Änderung mit der Geschäftsordnung angenommen werden sollte - hinzufügen, aber ich habe für § 2 entschieden, da die alte Rederechtsregelung des Direktoriums auch unter dem entsprechenden Zusammensetzungs-Paragraphen aufgeführt war.)

      § 6. Zusammensetzung.
      (1) Das Direktorium besteht aus:
      1. dem Direktor, der dem Direktorium vorsteht, das Forum administriert und Aussprachen, Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung und der Aufnahmekommission leitet;
      2. dem Vizedirektor, der Kartenanträge bearbeitet und an die entsprechenden Entscheidungsträger weiterleitet;
      3. dem Direktor für Kartographie, der die Karte erstellt und pflegt.
      (2) Die Mitglieder des Direktoriums können ihre Kompetenzen untereinander temporär delegieren.
      [(3) Alle Mitglieder des Direktoriums haben grundsätzlich Rederecht in der Vollversammlung.]


      § 4. Zusammensetzung
      (1) Die Aufnahmekommission besteht aus dem Direktorium der CartA sowie zwei Delegierten [der Mitgliedsstaaten].
      (2) Die beiden Mitglieder der Aufnahmekommission, die nicht dem Direktorium entstammen, werden im Rotationsverfahren bei jedem Antrag neu eingesetzt.
      (3) Die Reihenfolge der Rotationsmitglieder wird durch eine Liste festgelegt, auf der alle Mitgliedsstaaten der CartA alphabetisch, anhand des Anfangsbuchstabens des Mitgliedstaates bei Eintragung, verzeichnet sind; Mitgliedsstaaten, welche gem. § 2 (1) aufgrund eines Forenverbundes einen gemeinsamen Delegierten entsenden, gelten in dieser Liste als ein gemeinsamer Mitgliedsstaat, der anhand des Anfangsbuchstabens desjenigen Mitgliedstaates bei Eintragung, welcher in der alphabetischen Reihenfolge weiter vorne steht, innerhalb der Liste verzeichnet wird. Neue Mitgliedsstaaten werden dieser Liste entsprechend eingereiht, können allerdings frühestens [nach] zwei Monaten nach Eintragung in die Liste ihren Delegierten in die Aufnahmekommission entsenden, sofern sie früher an der Reihe wären, bleiben sie unberücksichtigt und werden erst nach Beginn der Liste von vorn in die Aufnahmekommission eingesetzt; sofern ein Forenverbund nach der Eintragung der entsprechenden Mitgliedsstaaten eingegangen wird, gilt dies entsprechend. Kamen alle Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme der unberücksichtigten neuen Mitgliedsstaaten, einmal zum Zuge oder ist in Hinblick auf (4) die Liste erschöpft, beginnt die Liste von vorn.
      (4) Ein Delegierter soll in der Rotation übergangen werden, wenn
      1. er dem Direktorium angehört, oder
      2. ein durch ihn vertretener Mitgliedsstaat gem. § 18 (1) im entsprechenden Verfahren vetoberechtigt ist.
      Ein so übergangener Delegierter soll im nächsten Verfahren, bei dem die genannten Hindernisse nicht mehr gegeben sind, in die Aufnahmekommission eingesetzt werden. Sofern mehr als zwei Delegierte so eingesetzt werden können, werden zuerst diejenigen berücksichtigt, die gem. (3) in der Reihenfolge der Rotation zuerst in die Aufnahmekommission eingesetzt worden wären.


      § 17. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet.
      (1) Ein Mitgliedsstaat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souveräne Mitgliedsstaaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Mitgliedsstaaten die Eintragungsbedingungen gem. § 13 (1) Ziffer 1 und 2, § 13 (2) sowie § 15 (3) erfüllen und entsprechende Informationen bei der CartA hinterlegt werden.
      (2) Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gem. § 2 (1) durch einen gemeinsamen Delgierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
      (3) Ein Mitgliedstaat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Mitgliedsstaat abtreten, sofern beide Mitgliedsstaaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gem. § 2 (1) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
      (4) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Direktorium mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle von (1) ist darüber hinaus die Entscheidung der Aufnahmekommission bindend, die mit der relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet, ob die in (1) genannten Eintragungsbedingungen erfüllt werden.


      § 19. Löschung.
      (1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
      (2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
      1. Durch das Direktorium der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde. Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
      2. Auf Antrag des Direktoriums durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
      (3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates.
      (4) In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden.
      (5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gem. (2) Ziffer 1 innerhalb von 90 Tagen die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates frühestens mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt.


      § 22. Änderungen.
      Dieses Dokument kann [auf Vorschlag eines Mitgliedes der Vollversammlung] mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert werden.


      Ich entschuldige mich für die vielen Edits, aber irgendwas fällt mit immer wieder auf ...
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai ()

    • Damit der werte Direktor es nicht mehr machen muss, habe ich mir die Mühe gemacht, den Gesamtantrag in eine "offizielle" und zur Abstimmung vorlegbare Form zu gießen:

      1. In § 2 Abs. 2 S. 1 wird hinter den Worten Jeder Mitgliedsstaat der CartA entsendet einen Delegierten in die Vollversammlung die Worte eingefügt ; Mitgliedsstaaten, welche über ein gemeinsames Forum verfügen (Forenverbund), entsenden einen gemeinsamen Delegierten
      2. In § 2 Abs. 2 S. 2 wird das Wort seines ersetzt durch die Worte eines durch ihn vertretenen.
      3. Der bisherige § 2 Abs. 3 wird zu § 2 Abs. 4 und in ihm werden hinter den Worten geheimer Wahlen die Worte eingefügt und Abstimmungen der Vollversammlung.
      4. Das Folgende wird § 2 Abs. 3: Keine natürliche Person darf gleichzeitig mehr als einmal als Delegierter in die Vollversammlung entsendet werden.
      5. § 2 werden die Absätze 5 bis 7 in folgender Fassung hinzugefügt:
      [list](5) Nach Meldung bei der CartA wird der Delgierte durch den Direktor bestätigt und ihm seine Rechte übertragen. Die Bestätigung kann verweigert werden, wenn das Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen feststellt, dass mit der Entsendung gegen die in (2) und (3) niedergelegten Regelungen verstoßen wird.
      (6) Nur die Delegierten sind berechtigt, durch Stimmabgabe an Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung teilzunehmen.
      (7) Rederecht sowie, sofern nicht ausdrücklich durch diese Grundordnung anders bestimmt, Antragsrecht innerhalb der Vollversammlung genießen die Delegierten und die Mitglieder des Direktoriums.
      [/list]
      6. § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
      [list]Die Reihenfolge der Rotationsmitglieder wird durch eine Liste festgelegt, auf der alle Mitgliedsstaaten der CartA alphabetisch, anhand des Anfangsbuchstabens des Mitgliedstaates bei Eintragung, verzeichnet sind; Mitgliedsstaaten, welche gem. § 2 (1) aufgrund eines Forenverbundes einen gemeinsamen Delegierten entsenden, gelten in dieser Liste als ein gemeinsamer Mitgliedsstaat, der anhand des Anfangsbuchstabens desjenigen Mitgliedstaates bei Eintragung, welcher in der alphabetischen Reihenfolge weiter vorne steht, innerhalb der Liste verzeichnet wird. Neue Mitgliedsstaaten werden dieser Liste entsprechend eingereiht, können allerdings frühestens [nach] zwei Monaten nach Eintragung in die Liste ihren Delegierten in die Aufnahmekommission entsenden, sofern sie früher an der Reihe wären, bleiben sie unberücksichtigt und werden erst nach Beginn der Liste von vorn in die Aufnahmekommission eingesetzt; sofern ein Forenverbund nach der Eintragung der entsprechenden Mitgliedsstaaten eingegangen wird, gilt dies entsprechend. Kamen alle Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme der unberücksichtigten neuen Mitgliedsstaaten, einmal zum Zuge oder ist in Hinblick auf (4) die Liste erschöpft, beginnt die Liste von vorn.[/list]
      7. In § 4 Abs. 4 Z. 2 wird das Wort sein ersetzt durch de Worte ein durch ihn vertretener.
      8. § 6 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.
      9. § 17 Abs. 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
      [list](1) Ein Mitgliedsstaat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souveräne Mitgliedsstaaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Mitgliedsstaaten die Eintragungsbedingungen gem. § 13 (1) Ziffer 1 und 2, § 13 (2) sowie § 15 (3) erfüllen und entsprechende Informationen bei der CartA hinterlegt werden.
      (2) Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gem. § 2 (1) durch einen gemeinsamen Delgierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
      (3) Ein Mitgliedstaat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Mitgliedsstaat abtreten, sofern beide Mitgliedsstaaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gem. § 2 (1) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
      [/list]
      10. § 17 Abs. 4 S. 2 erhält folgende Fassung: Im Falle von (1) ist darüber hinaus die Entscheidung der Aufnahmekommission bindend, die mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet, ob die in (1) genannten Eintragungsbedingungen erfüllt werden.
      11. In § 19 Abs. 2 Z. 2 wird das Wort Vorschlag ersetzt durch das Wort Antrag.
      12. In § 19 Abs. 3 sowie in in § 19 Abs. 4 S. 2 wird das Wort Staates ersetzt durch das Wort Mitgliedsstaates.
      13. In § 19 Abs. 4 S. 1 wird das Wort Staat ersetzt durch das Wort Mitgliedsstaat.
      14. § 19 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
      [list]Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gem. (2) Ziffer 1 innerhalb von 90 Tagen die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates frühestens mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt.[/list]
      15. In § 22 werden die Worte auf Vorschlag eines Mitgliedes der Vollversammlung ersatzlos gestrichen.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai ()

    • Original von Janislav Pietarow
      Das nur eine RL Person Delegierter sein darf finde ich gut. Wir haben hier ja bereits so einen Fall.
      Was ist ablehne ist, dass ein Forenverbund nur einen Delegierten hat, wenn es sich um 2 Staaten handelt.


      Was aber nicht geklärt wird, ist die Frage, ob eine Person zwei unabhängige "Staaten" (ich behalte den Begriff mal bei, obwohl "virtuelle Staatssimulation" wohl besser wäre) vertreten darf, denn warum sollte man es Staat A verwehren, den gleichen Mann mit seiner Vertretung zu beauftragen wie Staat B. Daß es dann derzeit technische Probleme gibt, an geheimen Abstimmungen zweimal teilzunehmen ist mir drchaus bewußt, aber darauf verzichtet man dann eben stillschweigend und wie ich finde sinnigerweise

      Im übrigen haben wir hier durch den außersimulatorischen Charakter eigentlich nicht zwischen VL- und RL-Personen zu unterscheiden, sondern es müßte wohl (die Juristen verbessern mich bitte) "Natürliche Person" heißen. Was ist denn eine Reale Person, dann müßte es auch irreale oder fiktive Personen geben und die können sowieso nicht abstimmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alfred Schündler ()

    • Original von Alfred Schündler
      Was aber nicht geklärt wird, ist die Frage, ob eine Person zwei unabhängige "Staaten" (ich behalte den Begriff mal bei, obwohl "virtuelle Staatssimulation" wohl besser wäre) vertreten darf, denn warum sollte man es Staat A verwehren, den gleichen Mann mit seiner Vertretung zu beauftragen wie Staat B. Daß es dann derzeit technische Probleme gibt, an geheimen Abstimmungen zweimal teilzunehmen ist mir drchaus bewußt, aber darauf verzichtet man dann eben stillschweigend und wie ich finde sinnigerweise


      Nein, das darf er nicht und hat auch etwas mit Abstimmungen zu tun: denn es sollte bei der CartA ganz bewusst vermieden werden, dass einunddieselbe Person über mehr als eine Stimme verfügt.

      Im übrigen haben wir hier durch den außersimulatorischen Charakter eigentlich nicht zwischen VL- und RL-Personen zu unterscheiden, sondern es müßte wohl (die Juristen verbessern mich bitte) "Natürliche Person" heißen. Was ist denn eine Reale Person, dann müßte es auch irreale oder fiktive Personen geben und die können sowieso nicht abstimmen.


      Stimmt schon und ist geändert.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Ob eine Person zwei Stimmen haben sollte, darüber kann man sicher streiten. Prinzipiell gilt die Stimme ja für den teilnehmenden Staat, aber in der Regel wird der Umstand, daß zwei Staaten durch eine Person vertreten werden müssen oder sollen schon nahelegen, daß es wohl besser ist da nur eine Stimme zu gewähren.

      Allerdings stelle ich mich durchaus auf den Standpunkt, daß es auch möglich sein sollte, daß eine Person, dann eben unter Verzicht auf die zweite Stimme, zwei oder mehr Staaten vertreten kann. Im vorliegenden Entwurf soll dieses Recht aber nur Gliedsimulationen von Forenverbünden zugebilligt werden, dafür sehe ich nun wieder keinen Grund. Warum sollen sich zwei MNs in getrennten Foren nicht - meinetwegen mit nur einer Stimme - durch eine Person vertreten lassen können?
    • Es wird doch wohl möglich sein pro Staat eine Person zu entsenden, die sonst keinen anderen Staat vertritt, auch wenn der Trend zur Zweit- und Dritt-MN geht. Wenn man auch noch Regeln einführt, wann eine Person mehr als einen Staat vertreten darf, dann wird es nur wieder kompliziert und das muss doch nicht sein. Von Harmonisierung kann dann jedenfalls hier keine Rede mehr sein.
    • Ich will ja auch gar keine zwei Stimmen, wenn eine Person zwei MNs vertritt, ich sagte nur, darüber kann man streiten.

      Allerdings sollte eine Person durchaus zwei MNs vertreten können, auch wenn die in getrennten Foren untergebracht sind, dann aber eben nur mit einer Stimme.

      Es wird doch wohl möglich sein pro Staat eine Person zu entsenden,


      In den meisten Fällen wohl schon, aber möglicherweise muß es dann jemand machen, der dazu keine Lust hat und von Kartenorganisationen sowieso nichts hält. Hätte ich Xinhai nicht an das Gelbe Reich überantwortet, dann hätte ich dadurch, daß meine Mitspieler in Xinhai selbst alle Vertreter bei der CartA waren und in Korland meistens Leute entweder nur kurzfristig mitspielen oder aber außerhalb des MN-Bereichs kommen, wohl jemanden dazu gegen seinen Willen nötigen müssen, hier die Vertretung zu übernehmen.

      Grundsätzlich stehe ich der Zweit-MN aber auch eher skeptisch gegenüber - ich habe Xinhai nicht gegründet - nur sollte man das dann doch in das Belieben der Betreiber stellen und die Zweit-MNs bringen meistens die etwas exotischen Ergänzungen, die sonst fehlen würden.
    • Original von Alfred Schündler

      Allerdings sollte eine Person durchaus zwei MNs vertreten können, auch wenn die in getrennten Foren untergebracht sind, dann aber eben nur mit einer Stimme.




      Macht immer noch keinen Sinn.

      Wenn man eine MN vertritt, dann gehe ich davon aus, dass innerhalb dr MN über die hiesigen Themen diskutiert wird und die Meinung und das Ergebnis der Mitspieler dieser MN nach hier transportiert wird.

      Was jetzt, wenn dieser eine Vertreter für zwei MNs zwei unterschiedliche Meinungen hier zum Besten geben muss, aber nur eine Stimme bei einer Abstimmung hat und somit nur die Meinung der einen oder anderen MN vertreten kann?

      Okay, ein bisschen an der Realität vorbei, wenn man glauben würde, dass die Mitspieler einer MN, die hier nicht Delegierte sind, überhaupt mitreden würden/dürften/wollten. Aber rein theoretisch sollte es so sein. Und dann haben wir den Salat.

      Insofern plädiere ich weiter für eine Person pro MN.