Verhaltenskodex für Amtsinhaber?

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    • Original von Vesta Spondylos
      Ich halte es fuer eine Beleidigung, Herr McClane, dass Sie den Delegierten und Amtstraegern der CartA unterstellen, dass sie sich nicht zu benehmen wissen und der CartA als Ganzes und dem Direktorium im Speziellen unterstellen, sie wuessten nicht, wie mit eventuellen Beleidigungen umzugehen waere.

      Wie blind muß man durch diese Hallen laufen, um zu dieser Schlußfolgerung zu kommen? Man sieht es doch jetzt bereits, zudem sollte gelten: Lieber Dämme bauen, als zu hoffen ...
    • Original von Vesta Spondylos
      Ich halte es fuer eine Beleidigung, Herr McClane, dass Sie den Delegierten und Amtstraegern der CartA unterstellen, dass sie sich nicht zu benehmen wissen und der CartA als Ganzes und dem Direktorium im Speziellen unterstellen, sie wuessten nicht, wie mit eventuellen Beleidigungen umzugehen waere.


      Geschätzte Frau Spondylos, ich unterstelle nicht, sondern stelle fest. Und da Sie genau wissen, was ich meine, schließlich waren Sie es, die - ganz nebenbei bemerkt: ohne jegliche Legitimation, da theoretisch noch nicht für den Direktoriumsposten, somit auch die Forenadministration, bestätigt - als erste Beiträge löschte; wie ich finde und bekräftigen möchte: der falsche Schritt, da nicht für Dritte oder spätere Anfechtungen an Ihr Handeln [EDIT: nachvollziehbar]. Es handelte sich übrigens um Beiträge heutiger Delegierter und Kuratoren. Schlußfolgerung: Sie verschließen die Augen vor der Realität. Dieses Scheuklappendenken hilft aber nicht weiter, der Verweis auf den wunderbaren Schriftsteller Erich Kästner fiel bereits.
      Um es zusammenzufassen:

      • irgendwelche wohlklingenden Titel sind keine Garantie für gutes Benehmen;
      • Ihr Verhalten war in der Form schlicht unangebracht und kurzsichtig (übrigens: auch andere kritisierten Ihren Stil);
      • es müssen unbedingt verbindliche Regelungen geschaffen werden, um Transparenz die Folgen von Fehlverhalten betreffend zu schaffen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dr. Friedrich McClane ()

    • Original von Dr. Friedrich McClane
      Regularien für den Umgang mit Beiträgen bewußt beleidigenden Inhalts
      Ich habe nur ein Problem mit dem Titel: Irgendwelche Irre, die hinterher behaupten, es wäre nicht bewusst, sondern unbewusst beleidigend gewesen.

      §1 Beleidigungen sind vom Direktorium gemäß §8 Abs. 2 GO sofort zu unterbinden. Dabei hat es wie folgt vorzugehen:

      (1) Die Beleidigenden werden verwarnt.
      Öffentlich? Per PN? Per Email?
      (2) Beiträge, die komplett oder zum Teil der Beleidigung dienten, werden aus dem betroffenen Thread entfernt und in einem separaten Forum archiviert; ihre Löschung ist untersagt.
      Ich würde gleich das Kind beim Namen nennen und auf ein entsprechendes Unterforum im Offtopicforum verweisen, vielleicht "Unsachliche Beiträge".
      (3) Sollten durch das Ausschneiden der betroffenen Beiträge zum eigentlichen Thema gehörige Inhalte verloren gehen, steht es dem Direktorium frei, diese im ursprünglichen Thread zusammenzufassen. Es ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet.
      Vielleicht wäre es überlegenswert, einen Link in die ursprüngliche Diskussion zu setzen, der zum ausgeschnittenen Streitgespräch führt.

      §2 Sollte trotz in §1 Abs. 1 erwähnten Verwarnung mit den Beleidigungen fortgefahren werden, ist eine Forensperre von sieben Tagen gegen den resp. die Übeltäter zu verhängen.
      Wieviel Zeit muss zwischen den Verstößen liegen?

      (1) Kann ein Delegierter aufgrund einer Forensperre nicht an einer Wahl teilnehmen, besteht keine Aussicht, diese zu verlängern oder ihm durch ein kurzfristiges Aussetzen der Sperre Gelegenheit zu geben, an ihr teilzunehmen. Es ist dem von ihm vertretenen Land möglich, für die Wahl einen anderen Delegierten zu entsenden.
      (2) Nach der Entsperrung befindet sich der Betroffene in einer Bewährungsfrist von zwei Wochen. Wird er in diesem Zeitraum rückfällig, tritt eine erneute Sperre von sieben Tagen in Kraft.

      §3 Amtsträger, i.e. Direktoriums-, Kuratoriums- resp. Schiedsgerichtsmitglieder, oder Delegierte, die zum zweiten Male gesperrt werden, sind ihres Amtes resp. Status zu entheben. Die neu gewählten Amtsträger bleiben für den Rest der Amtszeit ihres Vorgängers im Amte.
      Ansonsten keine Probleme mit den vorgeschlagenen Regelungen.
    • Original von Yaashur al-banabi
      Ich habe nur ein Problem mit dem Titel: Irgendwelche Irre, die hinterher behaupten, es wäre nicht bewusst, sondern unbewusst beleidigend gewesen.


      Dann streichen wir "bewußt".

      Öffentlich? Per PN? Per Email?


      Ergänzung: "öffentlich".

      Ich würde gleich das Kind beim Namen nennen und auf ein entsprechendes Unterforum im Offtopicforum verweisen, vielleicht "Unsachliche Beiträge".


      Das ist richtig, nur wollte ich mich nicht in die Diskussion um einen Namen für dieses Forum einbringen.

      Vielleicht wäre es überlegenswert, einen Link in die ursprüngliche Diskussion zu setzen, der zum ausgeschnittenen Streitgespräch führt.


      Das ist möglich, ja.

      Wieviel Zeit muss zwischen den Verstößen liegen?


      Wenn es nach mir geht: keine. Die Verwarnungen dürfen nicht verfallen, sonst besteht die Gefahr, daß diese Regelungen unterlaufen werden können, indem einfach eine Zeitspanne X Harmonie versprüht und danach wieder herumgepoltert wird; das darf nicht sein. Es sollte irgendwo eine Liste geben, wo aufgeführt wird, wie oft wer verwarnt resp. gesperrt wurde.
    • Daß Sie dagegen sind, kann ich mir gut vorstellen, Monsieur Aleander.

      Hier die aktualisierte Version:

      Regularien für den Umgang mit Beiträgen beleidigenden Inhalts

      §1 Beleidigungen sind vom Direktorium gemäß §8 Abs. 2 GO sofort zu unterbinden. Dabei hat es wie folgt vorzugehen:

      (1) Die Beleidigenden werden öffentlich verwarnt und in die in §4 erwähnte Liste aufgenommen.
      (2) Beiträge, die komplett oder zum Teil der Beleidigung dienten, werden aus dem betroffenen Thread entfernt und im Forum „Papierkorb“ archiviert; ihre Löschung ist untersagt. Im gesäuberten Forum hat ein vom Direktorium gesetzter Link auf den Ausschnitt resp. die Ausschnitte zu verweisen.
      (3) Sollten durch das Ausschneiden der betroffenen Beiträge zum eigentlichen Thema gehörige Inhalte verloren gehen, steht es dem Direktorium frei, diese im ursprünglichen Thread zusammenzufassen. Es ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet.

      §2 Sollte trotz in §1 Abs. 1 erwähnten Verwarnung mit den Beleidigungen fortgefahren werden, ist eine Forensperre von sieben Tagen gegen den resp. die Übeltäter zu verhängen.

      (1) Kann ein Delegierter aufgrund einer Forensperre nicht an einer Wahl teilnehmen, besteht keine Aussicht, diese zu verlängern oder ihm durch ein kurzfristiges Aussetzen der Sperre Gelegenheit zu geben, an ihr teilzunehmen. Es ist dem von ihm vertretenen Land möglich, für die Wahl einen anderen Delegierten zu entsenden.
      (2) Nach der Entsperrung befindet sich der Betroffene in einer Bewährungsfrist von zwei Wochen. Wird er in diesem Zeitraum rückfällig, tritt eine erneute Sperre von sieben Tagen in Kraft.

      §3 Amtsträger, i.e. Direktoriums-, Kuratoriums- resp. Schiedsgerichtsmitglieder, oder Delegierte, die zum zweiten Male gesperrt werden, sind ihres Amtes resp. Status zu entheben. Die neu gewählten Amtsträger bleiben für den Rest der Amtszeit ihres Vorgängers im Amte.

      §4 Jede Verwarnung resp. Sperrung wird in einer öffentlich [damit besser nachvollziehbar; F.M.] einsehbaren Liste [ideal wäre ein Thread im Direktoriumsforum, aber das ist leider versteckt; F.M.] mit einem Link zur jeweiligen Verwarnung vermerkt. Eine Verjährung der Verwarnungen findet nicht statt, i.e.: die zweite zieht die sofortige Sperrung nach sich.
    • Es sprach der oberste CartA-Häuptling!

      Ein Argument für diese Schulordnung ist das immer noch nicht. Wird man auch rausgeworfen, wenn man Kaugummis unter die Tische klebt und die Klotür bemalt?
      Slobodan Tesla
      Präsident Severaniens


      "... weil die orga [die CartA] vor allem den einem zweck dient: irgendwelchen gescheiterten Vereinsmeiern einen grund zum Streiten über Paragraphen zu liefern." (Michael Schneider)
    • Original von Slobodan Tesla
      Es sprach der oberste CartA-Häuptling!

      Ein Argument für diese Schulordnung ist das immer noch nicht. Wird man auch rausgeworfen, wenn man Kaugummis unter die Tische klebt und die Klotür bemalt?


      Tesla, zeig die Haende! Soll das etwa gewaschen sein? Marsch, nochmal Waschen, aber gruendlich, mindestens drei Minuten lang! Und mit Seife!
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
    • Original von Josip Olic
      Wäre es nicht sinnvoller eine Forennetiquette einzuführen, also wirklich strikt SimOff?

      Wir sind doch schon strikt simoff.

      Davon abgesehen funktioniert es ja offensichtlich auch schon ohne diesen bürokratischen Unsinn, wenn man mal einen Blick in den Papierkorb wirft. Das Direktorium ist für die Administration (oder entsprechende Delegation) zuständig und fertig. Mehr gibt es nicht zu regeln.

      Davon abgesehen, was soll das überhaupt für ein Stück Papier geben und von wem soll es beschlossen werden?
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • So ein Humbug. Wenn sich hier einige nicht benehmen koennen und mit Beleidigungen umsich werfen, dann ignoriert man diese Kindskoepfe einfach.

      Wir sind doch eigentlich fast alle erwachsen hier und ein Grossteil sogar angehende oder bereits fertige Akademiker. Muss man sich da auf solch einem Niveau gegenseitig angehen? Kindisch...
    • Original von Patrick Botherfield
      Original von Josip Olic
      Wäre es nicht sinnvoller eine Forennetiquette einzuführen, also wirklich strikt SimOff?

      Wir sind doch schon strikt simoff.

      Davon abgesehen funktioniert es ja offensichtlich auch schon ohne diesen bürokratischen Unsinn, wenn man mal einen Blick in den Papierkorb wirft. Das Direktorium ist für die Administration (oder entsprechende Delegation) zuständig und fertig. Mehr gibt es nicht zu regeln.

      Davon abgesehen, was soll das überhaupt für ein Stück Papier geben und von wem soll es beschlossen werden?


      Genau das meine ich. Hier ein Regularium zu basteln ist doof. Der Forenbetreiber soll ein paar Punkte als Netiquette definieren und gut ist.
      Josip Olić
      Serviceleiter
      ehem. Delegierter Kaysterans
      Besuchen Sie Severanien!
    • Original von Caleb McBryde
      So ein Humbug. Wenn sich hier einige nicht benehmen koennen und mit Beleidigungen umsich werfen, dann ignoriert man diese Kindskoepfe einfach.

      Wir sind doch eigentlich fast alle erwachsen hier und ein Grossteil sogar angehende oder bereits fertige Akademiker. Muss man sich da auf solch einem Niveau gegenseitig angehen? Kindisch...


      Ich bestehe darauf, dass ich bereits lange Zeit erwachsen und weder ein fertiger noch angehender Akademiker bin! ;)
      Jan Stoertebecker
      Vertreter der Republik Freiland
    • Zur erneuten Begründung der in meinen Augen großen Wichtigkeit solcher vermeintlich simplen Regeln möchte ich festhalten, was ich bereits ausführte:

      • irgendwelche wohlklingenden Titel sind keine Garantie für gutes Benehmen;
      • Madame Spondylosens Verhalten war in der Form schlicht unangebracht und kurzsichtig;
      • es müssen unbedingt verbindliche Regelungen geschaffen werden, um Transparenz die Folgen von Fehlverhalten betreffend zu schaffen.


      ... und selbiges fortführen.
      Eine Schulordnung, ja, wenn man so will. Aber wenn ich einen Blick in das Planungsforum werfe, komme ich mir manchmal eher wie im Kindergarten vor. Weshalb haben wir ein Regelwerk entwickelt? Zur Effektivitätssteigerung dieser Kartenorganisation. Ging es ohne? Bestimmt, aber nicht lange gut. So ist es auch mit der Höflichkeit, die, so meine Erfahrung, keine besonders hohe Halbwertszeit besitzt. Sie mögen sich darüber lustig machen, daß solche Regelungen aufgestellt werden sollen; ich finde es eher beschämend, weil notwendig.
      Während der Planungen haben wir feststellen dürfen, daß Beleidigungen nicht ignoriert werden, sondern entweder selbst mitgestachelt, oder ermahnt, oder ignoriert wird. Diejenigen, die sich für die letztgenannte Option entschieden, klagten bald über die Unübersichtlichkeit des Themas. Fazit: ungenügender Lösungsvoschlag.
      Die von mir vorgeschlagenen Regelungen sagen doch bereits etwas über die hier gewünschte "Netiquette" aus, gehen aber noch einen Schritt weiter, indem sie die Folgen bei Nichtbeachtung nennen und die administrativen Reaktionen legitimieren. Und damit schließt sich der Kreis. Als sich endlich jemand erbarmte, diese Streitereien zu beenden, wurde zugleich (gerechtfertigte) Kritik geübt. Bei der OIK war es auch so, als Heinrich Louis Beiträge entfernte, die sachfremd waren. Auch rieben sich viele daran, daß Streithähne gesperrt wurden. Schön und gut, das Direktorium übt das Hausrecht aus - aber wie weit darf es dabei gehen? Es muß doch oberstes Interesse gerade des Direktoriums sein, diesbezüglich eine Hilfestellung und gleichzeitig eine Legitimation zu besitzen. Dafür sind meine Regelungen gedacht. Lernen wir doch einfach mal aus den elenden Diskussionen der Vergangenheit.
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